Eppstein

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Karte des Fürstentum Eppsteins

Fürstentum Eppstein - Geografie und Wirtschaft

Das Fürstentum besteht aus drei Baronien, die von den drei Adelsgeschlechtern derer von Hirschhausen, Eppstein und Bibersbach regiert werden. Eppstein ist ein felsiges Land, das sich an den Riesenrücken schmiegt und von Flüssen durchflossen wird, deren Auen das einzige fruchtbare Land in Eppstein sind. Was nicht nackter Felsen oder Ackerfläche ist, ist von Wald bedeckt. Eppstein hat drei Städte. Diese sind die Stadt Argenhall (Baronie Eppstein) und Weidenhall (Baronie Hirschhausen), die sich beide am Eppfluss befinden und Biberhall (Baronie Bibersbach) am Bibersbach. Neben den 16 Gütern und Burgen, bei denen es gleichnamige Dörfer gibt, existieren noch ein paar weitere kleine Dörfer über das ganze Fürstentum verteilt, wobei man bei einigen eher von kleineren Weilern sprechen würde. Die Handelsstraße am Eppfluss und die Bibersbachstraße sind die einzigen beiden Straßen in Eppstein, die diesen Namen verdienen. Die Bibersbachstraße windet sich durch das hochgelegene Bibersbach und ist zum Teil schwer zu bereisen. Diese Wege werden von allen genutzt, die das Land bereisen wollen. Die Baronie Eppstein wird vor allem mit Ackerbau und dem Abbau von Metallen bewirtschaftet. Nahezu alle Minen finden sich in dieser Baronie mit Ausnahme von jeweils einer kleineren Eisenmine in Hirschhausen und Bibersbach. Die Baronie Hirschhausen betreibt neben Ackerbau und Forstwirtschaft auch einen regen Handel mit Baugesteinen, da sich hier die größten Steinbrüche finden. Die Baronie Bibersbach hat durch ihre Lage in einer Hochebene nur geringe ertragreiche Ackerflächen, betreibt aber rege Forstwirtschaft und nutzt Weiden zur Tierhaltung. Das Dorf Honigheim lebt gar vollständig von der Imkerei und hat mit der Metproduktion begonnen.


Eppsteinische Bevölkerung

Die Eppsteiner sind im Allgemeinen ein eher abergläubiger Schlag von Menschen. So werden gerne Bauernregeln genutzt, um das Wetter voherzusagen oder kleine Zeremonien durchgeführt, um den besten Zeitpunkt der Aussaat, der Heirat oder ähnlicher Dinge festzustellen. So ist zum Beispiel eine beliebter Aberglaube, dass das eppsteinische Adelsgeschlecht der Eppsteiner fest mit dem Schicksal von Epps verbunden ist, einer komplett schwarze Dachsart, die hier zu finden ist. So ist es verboten, Epps zu jagen oder ihnen mutwillig zu schaden bzw. sie zu töten, da dies mit einem Unfall für ein Mitglied der fürstlichen Familie einhergehen könnte. Dies ist natürlich Unsinn, da es bereits zwei vermerkte Vorfälle gab, wo entweder kein totes Epp gefunden wurde (Tod von Roland von Eppstein-Bibersbach, dem älteren Bruder der regierenden Baronin von Bibersbach) oder ein totes Epp vor etwa 6 Jahren gefunden wurde, aber keines der Mitglieder der Familie verstarb. Insbesondere die Bibersbacher gelten sogar unter den anderen Eppsteinern als besonders verschroben, da sie sehr viel Wert auf den richtigen Umgang mit Feenwesen legen. Am Aufgeklärtesten sind die Bürger der Städte Argenhall und Weidenhall, die dafür gerne mal als aufgeblasen gelten, da sie sich wohl mächtig was auf ihr Bürgerdasein einbilden. Die Hirschhausener sind vor allem für ihr fast fanatisches Vertrauen in ihren Baron Gil de Moureau von Hirschhausen bekannt. In den Bergwerken von Eppstein ist außerdem eine recht unabhängige Gruppierung an "Menschen" zu finden, die ungewöhnlich klein sind. Durch ihre Bedeutung für den Gewinn von Eisen und kleineren Mengen an Edelmetallen genießen sie eine gewisse Sonderstellung, solange sie ihre Abgaben regelmäßig leisten. Sie als Zwerge zu bezeichnen, gilt als Beleidigung.

Politik

Eppstein wird seit der Besiedlung von einem Fürsten als obersten Herrscher regiert. Weiterhin gibt es die drei Barone von Eppstein, Hirschhausen und Bibersbach. Diesen unterstehen wiederum verschiedene Adelsgeschlechter, die als Ritter entweder belehnt sind oder am Hofe dienen. In Eppstein an sich herrscht die Leibeigenschaft, sodass ein Großteil der Landbevölkerung unfrei ist. In den Städten wiederum leben fast ausschließlich Bürger, die ihre Vertreter in einen Stadtrat wählen, der wiederum einen Bürgermeister bestimmt.

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